In der heutigen Welt nimmt Deutscher Städtetag (Person, Thema, Datum usw.) einen relevanten Platz in der Gesellschaft und im Leben der Menschen ein. Sein Einfluss erstreckt sich auf alle Bereiche, von Kultur über Politik bis hin zu Technologie und Wirtschaft. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Deutscher Städtetag eingehend untersuchen und wie es die Welt, in der wir leben, geprägt hat. Von seinen Anfängen bis zu seiner heutigen Relevanz werden wir die verschiedenen Aspekte analysieren, die Deutscher Städtetag zu einem für jedermann interessanten Thema machen. Durch verschiedene Sichtweisen und Studien werden wir versuchen, die Bedeutung von Deutscher Städtetag in unserer Gesellschaft und in unserem Leben besser zu verstehen.
Weiter berät er seine Mitgliedsstädte, informiert sie über bedeutsame Vorgänge und Entwicklungen und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen ihnen. Die Hauptgeschäftsstelle verteilt sich auf die Standorte Köln und Berlin. Für jedes Bundesland gibt es einen Landesverband des DST. Überdies verfügt der Deutsche Städtetag über ein Europabüro in Brüssel.
der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften. Im RGRE sind 41 Verbände aus 26 Ländern zusammengeschlossen.
Der Deutsche Städtetag konstituierte sich am 27. November 1905 auf einer ersten Sitzung in Berlin, auf der Vertreter von 131 Städten und 7 regionalen Städteverbänden anwesend waren, als ständige Einrichtung. Initiiert wurde er – zuerst als einmalige Veranstaltung – anlässlich einer im September 1903 in Dresden ausgerichteten Deutschen Städteausstellung vom Dresdner Oberbürgermeister Otto Beutler. Sitz und Geschäftsstelle waren die des 1896 gegründeten Allgemeinen Preußischen Städtetags in Berlin. Im Juli 1908 fand die zweite Sitzung statt. Ab 1913 hatte der DST mit Hans Luther einen ersten hauptamtlichen Geschäftsführer. Während des Ersten Weltkriegs regte der Deutsche Städtetag die Hindenburg-Spende zur Beschaffung von Wollwaren und Pelzen für die an der Ostfront kämpfenden deutschen Soldaten an.
Hauptamtlicher (geschäftsführender) Präsident des Deutschen Städtetages war seit März 1926 Oskar Mulert, bis dahin hoher Ministerialbeamter (Leiter der Kommunalabteilung im Preußischen Innenministerium). Er hatte den Vorsitz in den Fachausschüssen und das Vertretungsrecht nach außen. Der Engere Vorstand gewann ab 1926 an Bedeutung. Das Gremium umfasste zusammen (Preußischer und Deutscher Städtetag) etwa 12 Personen und wurde als eines der vielleicht verwaltungspolitisch bedeutendsten Gremien der Weimarer Zeit eingeschätzt. Der Gesamtvorstand hatte rund 40 Mitglieder. Mitglied des Vorstandes und des Engeren Vorstandes waren u. a. der Mannheimer OB Hermann Heimerich sowie Robert Görlinger, SPD-Stadtverordneter in Köln. Der Sitz befand sich im Städtehaus am Rande des Berliner Tiergartens unweit des Reichstagsgebäudes.
Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30. Januar 1935 schaffte das bisher föderalistisch strukturierte Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder zugunsten einer zentralistischen Regelung ab. Gleichzeitig bedeutete die DGO das Ende der kommunalen Selbstverwaltung, die viele für eines der bedeutendsten Elemente der deutschen Bürokratie überhaupt hielten.
Die DGO beseitigte die unmittelbare oder mittelbare Mitwirkung der Bevölkerung an innergemeindlicher Willensbildung und übertrug weite Teile der städtischen Aufgaben an den Staat oder an die NSDAP. Die verbliebenen Aufgaben der Gemeinde gingen nach dem „Führerprinzip“ auf die Person des Bürgermeisters über.
1960 stand die Hauptversammlung des DST unter dem Motto „Erneuerung der Städte“ – erstmals wurden auch Grundsatzfragen diskutiert; 1973 wurde das Deutsche Institut für Urbanistik gegründet.
Am 13. Juni 1990 konnte im Berliner Ernst-Reuter-Haus (Straße des 17. Juni), dem in den 1950er Jahren an den DST übertragenen und wiederaufgebauten vormaligen Haus der deutschen Gemeinden, der erste gesamtdeutsche Städtetag abgehalten werden.
Die Organisation ist ein nicht eingetragener Verein. An der Spitze steht ein Präsident, der den Vorsitz im dreimal jährlich tagenden Hauptausschuss des DST sowie dem fünfmal jährlich tagenden Präsidium hat. Gewählt wird er durch die alle zwei Jahre tagende Hauptversammlung.
In den beiden Hauptgeschäftsstellen werden durch den Hauptgeschäftsführer, eine ständige Stellvertreterin, sechs hauptamtliche Beigeordnete und einen Pressesprecher insgesamt acht Dezernate mit 35 Referenten und insgesamt rund 125 Mitarbeitern betreut.
Dezernat Finanzen (Leiterin: Beigeordnete Verena Göppert, Ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers)
Dezernat Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (Leiterin: Beigeordnete Daniela Schneckenburger)
Dezernat Arbeit, Jugend, Gesundheit und Soziales (Leiter: Beigeordneter Stefan Hahn)
Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr (Leiter: Beigeordneter Hilmar von Lojewski)
Dezernat Umwelt und Wirtschaft, Brand- und Katastrophenschutz (Leiter: Beigeordneter Detlef Raphael)
Dezernat Recht und Verwaltung (Leiter: Beigeordnete Uda Bastians)
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Leiter: Pressesprecher Volker Bästlein)
Daneben gibt es weitere durch Mitarbeiter der Mitgliedsstädte betreute Gremien, die die fachliche Arbeit der Kommunen koordinieren. Dies sind vor allem die Fachausschüsse:
Ausschuss für mittlere Städte
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Finanzen
Kultur
Sport
Frauen und Gleichstellungsangelegenheiten
Schule und Bildung
Soziales, Jugend und Familie
Gesundheit
Bau und Verkehr
Umwelt
Wirtschaft und Europäischer Binnenmarkt
Recht und Verfassung
Personal und Organisation
Unterhalb dieser Fachausschüsse existieren weitere Arbeitskreise zu spezifischen Themenfeldern.
↑Die Stadt als Chance – Neue Wege in die Zukunft: Dokumentation der Hauptversammpung 1995 in Magdeburg, Heft 69; Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz – Verlagsort Köln: Verlag W. Kohlhammer GmbH, 1995, ISBN 3-17-014109-0, S. 7.