Friesisch-Gesetz

In der Welt von Friesisch-Gesetz ist die Vielfalt der Meinungen und Ansätze überraschend. Ob es sich um ein aktuelles Thema, eine historische Persönlichkeit oder einen sich ständig weiterentwickelnden Trend handelt, es ist wichtig, die unterschiedlichen Perspektiven zu verstehen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Friesisch-Gesetz untersuchen, von seinen Ursprüngen bis zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft. Wir analysieren die unterschiedlichen Expertenmeinungen, die neuesten Trends und mögliche zukünftige Auswirkungen. Auf diese Weise hoffen wir, einen vollständigen und ausgewogenen Überblick über Friesisch-Gesetz zu bieten und eine fundierte und bereichernde Debatte anzuregen.
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid
Kurztitel: Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts
Abkürzung: FriesischG / FriiskG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Schleswig-Holstein
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17hq/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FriesischGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
Ursprüngliche Fassung vom: 13. Dezember 2004
Inkrafttreten am: 24. Dezember 2004
Neubekanntmachung vom: 29. Juli 2016
Letzte Neufassung vom: 30. Juni 2016
Inkrafttreten der
Neufassung am:
29. Juli 2016
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Juli 2016
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll

Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.

Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte:

  • Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
  • Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
  • Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
  • Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
  • Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
  • Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
  • Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
  • Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
  • Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
  • Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet

Weblinks

Wikisource: Friesisch-Gesetz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Friesisch-Gesetz auf Wikisource