Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen

In diesem Artikel befassen wir uns mit Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, einem Thema, das in den letzten Jahren großes Interesse geweckt hat. Wir erfahren mehr über seine Bedeutung, seine Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens und wie es sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Darüber hinaus werden wir die unterschiedlichen Perspektiven analysieren, die es rund um Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen gibt, und wie es verschiedene Bereiche beeinflusst hat. Es wird eine Reise durch die Geschichte, Gegenwart und Zukunft von Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen sein, bei der wir seine Auswirkungen und seine Relevanz in der heutigen Gesellschaft entdecken werden.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen

Beschreibung deutsches amtliches Bekanntmachungsorgan
Verlag A. Bernecker Verlag (DE)
Erstausgabe 1945
ISSN (Print)

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl., bis 1946 Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen) ist das Gesetzblatt des Landes Hessen. Herausgeberin des 2024 im 80. Jahrgang erscheinenden Bekanntmachungsorgans ist die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden. Die A. Bernecker Verlag GmbH in Melsungen ist von der Hessischen Staatskanzlei offiziell und vertraglich mit dem Druck und Vertrieb des GVBl. beauftragt.

Bis zum 31. Dezember 2011 gliederte sich das GVBl. in zwei Teile (GVBl. I und GVBl. II). Im GVBl. I wurden die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallenden Gesetze und Verordnungen sowie Staatsverträge bekannt gemacht. Das GVBl. II stellte eine Sammlung des bereinigten hessischen Landesrechts dar. Seit dem 1. Januar 2012 existiert nur noch ein GVBl. Anstelle des GVBl. II wird in einer Anmerkung zur Überschrift auf die Gliederungsnummer in dem elektronisch geführten Fortführungsnachweis (FFN) hingewiesen. Über das Landtagsinformationssystem des Hessischen Landtages kann auf sämtliche Dokumente des GVBl. im Tagged Image File Format (TIFF) und Portable Document Format (PDF) zugegriffen werden.

Weblinks