Panaschieren

In der heutigen Welt spielt Panaschieren eine grundlegende Rolle in verschiedenen Aspekten des täglichen Lebens. Ob am Arbeitsplatz, im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich, Panaschieren ist zu einem Schlüsselelement geworden, das die Art und Weise beeinflusst, wie Menschen miteinander und mit ihrer Umgebung interagieren. Im Laufe der Jahre hat Panaschieren zunehmend an Relevanz gewonnen und zu Diskussionen, Debatten und Forschungen in verschiedenen Wissensgebieten geführt. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Panaschieren und seinen Einfluss auf die heutige Gesellschaft sowie seine möglichen Auswirkungen auf die Zukunft untersuchen.
Beispiel Panaschieren: Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen

Unter Panaschieren (frz. panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten.

Die absolute Zahl der für einzelne Kandidaten abgegebenen Stimmen beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei), über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber (Ausnahme: „Unechte Teilortswahl“ bei den Kommunalwahlen Baden-Württemberg).

Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen.

In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgesehen. In der Freien Hansestadt Bremen und in Hamburg kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden.

Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Informationen des Landes Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Oktober 2012; abgerufen am 5. November 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schleswig-holstein.de
  2. § 6 BremWahlG. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.
  3. Bürgerschaftswahl in Hamburg. wahlrecht.de, abgerufen am 26. Dezember 2010.